Einladung zur Kirchenvorstandswahl in Sankt Gertrudis Sümmern

01.11.2018

Hiermit wird gemäß Art. 9 der Wahlordnung für die Wahl der Kirchenvorstände im Erzbistum Paderborn in der Fassung vom 11.06.1976, zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.02.2012 (KA 2012, Stück 3, Nr. 36, S. 37 ff) zur Wahl der Kirchenvorstände für die Wahlperiode 2015 – 2021 für Samstag/Sonntag, den 17./18.11.2018 eingeladen.

Die Wahlhandlung wird stattfinden

am Sonntag von

09.00 Uhr bis 09.30 Uhr

und 10.15 Uhr bis 10.45 Uhr

in St. Gertrudis Sümmern, Gertrudisstr. 5, 58640 Iserlohn

Wahlberechtigtsind gemäß § 4 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens vom 24.07.1924 (Preußische Gesetzessammlung Seite 585) – Vermögensverwaltungsgesetz (VVG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.06.2003 (GV. NW. S. 313) alle Mitglieder der Kirchengemeinde, die am Wahltage 18 Jahre alt sind und seit einem Jahr in der politischen Gemeinde wohnen, in der die Kirchengemeinde liegt und die in der vom Kirchenvorstand geprüften Wählerliste festgestellt worden sind.

Es sind bei dieser Wahl 4 Kirchenvorsteher zu wählen. Ungültig sind Stimmzettel, auf denen mehr Namen gekennzeichnet als Personen zu wählen sind (Art. 16 Abs. 5 e der Wahlordnung).

Nach Art. 14 der Wahlordnung ist auf Antrag auch Briefwahlmöglich. Der Antrag kann gem. Art. 14 Abs. 2 der Wahlordnung bis Mittwoch, den 14.11.2018, während der Öffnungszeiten des Pfarrbüros gestellt werden. Er ist an den Vorsitzenden des Wahlausschusses zu richten. Die Briefwahl-unterlagen (Briefwahlschein, Briefwahlumschlag, Stimmzettel, amtlicher Wahlumschlag) können ab dem 02.11.2018 vom Wahlausschuss dem Antragsteller oder seinem mit schriftlicher Empfangsvollmacht versehenen Vertreter ausgehändigt oder zugesandt werden.