Beichte_Grund-Nr.-20-BusseBeichte - Sakrament der Versöhnung

Es gibt viele Möglichkeiten der Sündenvergebung (z.B. wenn jemand einen anderen um Verzeihung bittet, ein versöhnendes Gespräch führt; die sündenvergebende Kraft der Taufe; der Bußakt am Beginn der Meßfeier; der Bußgottesdienst), aber nur ein Sakrament der Vergebung.

In zweifacher Hinsicht unterscheidet sich die Beichte von jeder anderen Form der Sündenvergebung: einmal durch das persönliche und geheime Bekenntnis der Schuld vor dem Priester (Beichtgeheimnis); zum anderen dadurch, dass der Priester nicht um Vergebung betet, sondern in der Vollmacht Christi von der Sünde losspricht. "Ich spreche dich los von deinen Sünden im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes." 

Die Gemeinsame Synode der Bistümer in der Bundesrepublik  (1971-75) sagt über die Beichte:

"Unter den liturgischen Formen der Buße und Sündenvergebung nimmt das Bußsakrament eine hervorragende Stellung ein. Im Auftrag der Kirche wird dem, der umkehrt, durch den Priester in der Vollmacht Christi im wahrnehmbaren Zeichen Versöhnung geschenkt. Für die Gläubigen, die sich in schwerer Sünde von Gott getrennt haben, bleibt das persönliche Bekenntnis und die persönliche Lossprechung die einzige ordentliche Weise, in der Kirche Versöhnung mit Gott zu finden. Aber auch denen, die sich keiner schweren Schuld bewusst sind, empfiehlt die Kirche, in Zeitabständen, in denen das eigene Leben noch überschaubar ist, das Bußsakrament zu empfangen."

In den Pfarrnachrichten sind Beichtzeiten (insbesondere vor Feiertagen wie z.B. Weihnachten oder Ostern) für die einzelnen Pfarrgemeinden angegeben. Die Beichte erfolgt in einem Beichtstuhl oder Beichtraum. Unabhängig von den üblichen Angeboten kann aber auch mit einem Geistlichen Zeit und Ort für die Beichte gesondert vereinbart werden.