Messstipendien

Es ist ein alter Brauch, dass Gläubige dem Priester eine Geldspende übergeben, damit er in einer bestimmten Meinung (Messintention) für sie die heilige Messe feiert.  Häufig werden „Messen bestellt“ für Verstorbene, aber auch für Lebende, z. B. Schwerkranke. 

Diese Geldspende nennt man Messstipendium. 

Es ist nicht der Preis für eine heilige Messe, denn eine heilige Messe ist „unbezahlbar“.

Früher gehörte das Messstipendium zum Einkommen der Priester, heute erhalten sie ihr Gehalt vom Bistum durch die Kirchensteuern. Die Stipendien können von den Priestern für allgemeine kirchliche Zwecke verwendet werden. Jeder Priester darf nur ein Stipendium für eine heilige Messe annehmen. Auch wenn häufig in den Pfarrnachrichten für eine Messe mehrere Intentionen angegeben sind und auch im Gottesdienst verlesen werden, so werden die anderen Stipendien offiziell auf die heiligen Messen im Jahr verteilt, bei denen keine Intentionen vorgesehen sind. 

Im Erzbistum Paderborn ist der Betrag eines Messstipendiums einheitlich auf einen symbolischen Wert von 2,50 EUR festgelegt. Meistens geben die Gläubigen aber eine höhere Spende.

Regelung zu den Messstipendien in der Pfarrei St. Pankratius Iserlohn

Werden bei uns in der Pfarrei St. Pankratius Iserlohn in einem Jahr mehr Stipendien angenommen als heilige Messen gefeiert werden, so werden die überschüssigen Stipendien an das Bonifatiuswerk überwiesen, damit Priester in der Diaspora diese heiligen Messen feiern. 

Darüber hinaus unterscheiden wir in Pfarrei St. Pankratius auch das Messstipendium in Höhe von 2,50 EUR und dem zusätzlichen Spendenbetrag. Dabei werden die zusätzlichen Spendenbeträge, die über das Stipendium in Höhe von 2,50 EUR hinausgehen, nur für Bedürftige in Iserlohn verwandt. Diese Gelder werden z. B. im Caritasbüro im Forum St. Pankratius an Bedürftige ausgezahlt oder es werden der ökumenische Mittagstisch im Lutherhaus oder die CariTasche finanziell unterstützt, aber auch andere Iserlohner Projekte für Bedürftige, wie z. B. eine Suppenspende für den Verein „Bürger helfen Bürgern“. 

Die eigentlichen Stipendienbeträge in Höhe von 2,50 EUR werden allerdings für allgemeine kirchliche Zwecke verwandt und nicht ausschließlich für Bedürftige.