Der Kirchenvorstand
In allen Kirchengemeinden des Erzbistums Paderborn gibt es einen Kirchenvorstand, der von den Gemeindemitgliedern gewählt wird. Der Kirchenvorstand ist ein Instrument der Mitbestimmung und Selbstverwaltung durch die Gemeindeglieder und für die Vermögensverwaltung der Gemeinde zuständig. Auf diese Weise unterstützt er sie bei der Erfüllung ihrer seelsorglichen und caritativen Aufgaben. In der Regel besteht das Gremium aus dem Pfarrer oder dem leitenden Geistlichen der Kirchengemeinde und den von den wahlberechtigten Gemeindemitgliedern gewählten Frauen und Männern.
Im Rahmen des gesetzlichen Auftrages zur Vermögensverwaltung besteht seine Aufgabe – neben der Aufstellung des Haushaltsplans und der Verabschiedung der Jahresrechnung – insbesondere in der aktiven Mitsorge und Mitarbeit für die Einrichtungen der Gemeinde (z. B. Kirche, Kindergarten, Pfarrheim oder Friedhof) sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Teilweise kommt auch die Mitarbeit in den Gremien des Pastoralverbundes hinzu, dem die Kirchengemeinde angehört. Von zunehmender Bedeutung für die Arbeit des Kirchenvorstands ist außerdem die Entlastung des Pfarrers von Verwaltungsaufgaben.
Die Mitglieder des Kirchenvorstands werden für sechs Jahre gewählt.
Zum Download: Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens (Vermögensverwaltungsgesetz)
Information zur Verschiebung der KV Wahlen von 2024 auf 2025
Die kommenden Kirchenvorstandswahlen in den fünf (Erz-)Bistümern Nordrhein-Westfalens werden verschoben: Statt im Herbst 2024 finden sie nun im Herbst 2025 statt.
Anlass für die Verschiebung der Wahl ist die derzeit parallele Arbeit an der Modernisierung des Kirchenvorstandsrechts in Nordrhein-Westfalen. Das neue, dann kirchliche Vermögensverwaltungsgesetz (KVVG) soll nach Möglichkeit zum 1. Januar 2024 in Kraft treten und die Wahlen gemäß neuem Recht durchgeführt werden. In der Folge verlängert sich für viele Kirchenvorstände die Amtszeit um ein Jahr.
Nähere Inofrmationen zum späteren Termin und den Hintergründen finden Sie auf der Webside des Erzbistums sowie im angefügten Schreiben, das Prälat Thomas Dornseifer, Ständiger Vertreter des Diözesanadministrators, über den späteren Termin und beschreibt darin die Gründe. Nähere Informationen finden direkt an die Kirchenvorstände richtete.
Am 6./7. November 2021 wurden folgende Personen in die drei Kirchenvorstände des PV Iserlohn neu gewählt:
Wahl zum Kirchenvorstand St. Pankratius
Reinhard Felgenhauer
Reinhold Götter
Peter Hoffmann
Manfred Kirchhoff
Sieglinde Kuhlmann
Max-Philip Menzyk
Gerhard Schulte
Theodor Wasner
Wahl zum Kirchenvorstand Herz Jesu, Hennen
Matthias Glomm
Jan Kroker
Sabine Mäffert
Reimund Porske
Wahl zum Kirchenvorstand St. Gertrudis und Joh. Ev.
Bernhard Giemsa
Eva Körner
Dr. Michael Schlotmann
Markus Trompetter
Geschäftsführende Vorsitzende im Pastoralverbund Iserlohn
Kirchenvorstand St. Pankratius
Herr Marcus Hüttenhein
KV St. Gertrudis (Sümmern)
Herr Thomas Schneider
KV St. Peter und Paul (Kalthof) und Herz Jesu (Hennen)
Herr Hans-Josef Dreesen