In der Kirche und Gemeindehäusern bitte durchgehend den Mund-Nase-Schutz tragen!

21.10.2020 – Im Märkischen Kreis liegt der 7-Tage Inzidenz-Wert bei 42,7 pro 100.000 Einwohner. Das bedeutet für den PV Iserlohn, dass ab sofort und bis auf weiteres in allen Kirchen und Gemeindehäusern bei Veranstaltungen, Andachten, Wortgottesdienst-,Tauf- und Messfeiern auch am Sitzplatz über die gesamte Dauer von den Besuchenden ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss. Alle bisher bekannten Regelungen zu Gottesdienstbesuchen gelten weiterhin unverändert.

„Für das Erzbistum Paderborn gelten ab sofort bis auf weiteres folgende zusätzliche Regelungen:

Gottesdienste

“Die bisherigen Regelungen zu Gottesdiensten bestehen fort. Bei einer festgestellten Inzidenz über dem Wert von 35 (Gefährdungsstufe 1) tragen Gottesdienstbesucherinnen und –besucher durchgängig eine Mund-Nase-Bedeckung, also auch am Sitzplatz und auf dem Weg zum und vom Kommunionempfang. Ausgenommen sind Zelebranten und alle liturgischen Dienste, soweit sie sich im Altarraum aufhalten.”

Damit reagiert das Erzbistum auf die jüngsten Entwicklungen in der Corona-Pandemie und der daraus resultierenden Anpassung der Coronaschutzverordnung vom 17.10.2020, in der es unter §3 Satz 2 heißt: „Die Kirchen und Religionsgemeinschaften berücksichtigen auch die infektiologischen Erfordernisse, die sich aus erhöhten 7-Tages-Inzidenz-Werten im Sinne des § 15a ergeben.“

Gemeindehäuser

Für die Nutzung unserer Kirchen und den Gemeindehäuser ergibt sich aus der amtlichen Bekanntmachung des Märkischen Kreises heraus, dass bei jeder Veranstaltung, Versammlung oder jedem Treffen von Gruppen und Vereinen über die gesamte Dauer eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist. Da der 7-Tage Inzident-Wert des Märkischen Kreises heute Morgen (21.10.2020) bei 42,7 lag, gilt diese Regelung ab sofort und bis auf weiteres.

Darüber hinaus wird dringend empfohlen, in Rücksprache mit den geschäftsführenden KV-Vorsitzenden der Kirchenvorstände St. Pankratius, St. Gertrudis Sümmern und Herz-Jesu Hennen, sowie dem Vorsitzenden des Gesamtpfarrgemeinderates im PV Iserlohn, bei der derzeitigen Pandemie-Entwicklung bis auf weiteres von Chorproben Abstand zu nehmen. Sollten sich davon betroffene Gruppierung doch für die Durchführung von Chorproben entscheiden, sind diese Proben nur unter folgenden Bedingungen möglich:

- Die Proben dürfen nur in einer Kirche stattfinden.
- Bei der Durchführung der Proben müssen die vom Krisenstab des Erzbistums Paderborn aktuell herausgegebenen Empfehlungen für Kirchenmusik Anwendung finden.
Die Empfehlungen des Krisenstabs finden Sie hier.

Mit Blick auf die derzeitige Pandemie-Entwicklung und der daraus resultierenden gesellschaftlichen Verantwortung bitte ich Sie, der Empfehlung, derzeit von Chorproben Abstand zu nehmen, nach zu kommen.

Danke für Ihre Unterstützung!

201008 Desinfizieren_Abstand_Mundschutz
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